Das Bedürfnis, den Darm zu entleeren entsteht im Normalfall durch Ansammlungen von Stuhl im Enddarm, der eine Spannung der Darmwand bedeutet. Dieser Reiz gelangt über Nerven zum Rückenmark und zum Gehirn und wird mit wellenartigem Zusammenziehen der Darmmuskulatur (Peristaltik) beantwortet. Dennoch kann der Zeitpunkt der Stuhlentleerung bei gesunden Menschen durch Beeinflussung von Beckenbodenmuskulatur und Schließmuskeln willkürlich bestimmt werden.
Eine Störung der Darmfunktion durch die Verletzung des Rückenmarks beeinträchtigt die willkürliche Entleerung des Darms zur gewünschten Zeit am gewünschten Ort. Betroffene können den Drang zum Stuhlabgang und die Beschaffenheit des Stuhls nicht oder nur teilweise wahrnehmen. Zudem ist es ihnen nicht oder nur begrenzt möglich, Stuhl von Luft zu unterscheiden. Innerer und äußerer analer Schließmuskel können nicht oder nur teilweise kontrolliert werden.
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Wenn Gelenke nicht mehr regelmässig eingesetzt werden, ensteht die Gefahr, dass sich Kontrakturen bilden. Dies sind Fehlstellungen oder Versteifungen des betreffenden Gelenkes, die eine Bewegunseinschränkung zur Folge hat. Daraus können sich auch Haltungsschäden entwickeln. Daher sollten querschnittsgelähmte Menschen regelmässig alle Gelenke durchbewegen, beziehungsweise durch Physiotherapeuten durchbewegen lassen.
Unter Kontraktur versteht man den Zustand einer bleibenden Bewegungseinschränkung von Gelenken, bis hin zur Gelenkversteifung. Jedes Zusammenziehen eines Muskels führt automatisch zu einer Dehnung des Gegenspielers. Bei einer Querschnittlähmung findet wegen der eingeschränkten Mobilität dieses Zusammenspiel in den Gliedmaßen meist nicht statt. Aufgrund der somit fehlenden Dehnung der Muskeln und Sehen verkürzen diese.
Auch die Störung des Nervensystems selbst kann zu Kontrakturen führen (neurogene Kontrakturen), ebenso wie die lähmungsbedingte Erhöhung des Muskeltonus bzw. der Spastizität. Weitere häufige Ursachen sind muskuläres Ungleichgewicht, z. B. bei inkompletten Lähmungen, Schonhaltung bei Schmerzen und eine fehlende oder fehlerhafte Lagerung.
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am 20.11.2019